Zuzahlungsbefreiung
Was versteht man unter der Zuzahlungsbefreiung?
Soweit Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie u.a. bei einer Hilfsmittelversorgung eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung wird Ihnen bei einer Hilfsmitteversorgung durch die Linde Gas Therapeutics GmbH (LGT, uns) direkt durch LGT in Rechnung gestellt.
Eine Zuzahlungsbefreiung (Aussetzung der Zuzahlungen) in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, DAK, Barmer) ist ab dem Erreichen der Belastungsgrenze für das jeweilige Kalenderjahr möglich. Diese Grenze liegt derzeit (Stand Oktober 2023) pro Jahr bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % des Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken.
Ist diese finanzielle Grenze erreicht, können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen bzw. erhalten den über diese Grenze hinaus geleisteten Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
Wie und wann erhalte ich eine Befreiung?
Bitte setzen Sie sich für Details mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung. Dort erhalten Sie nicht nur eine umfassende Beratung, sondern auch ggfs. eine für den Rest des Kalenderjahres geltende Zuzahlungsbefreiung.
Als Nachweis für die gesetzliche Krankenversicherung ist für Patienten mit Bankeinzugsverfahren die Rechnung in Verbindung mit dem Kontoauszug ausreichend. Bei allen anderen Patienten gilt die Rechnung zusammen mit dem Überweisungsbeleg als Nachweis.
Was mache ich mit der Zuzahlungsbefreiung meiner Krankenversicherung?
Bitte übermitteln Sie uns schnellstmöglich eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiung
per E-Mail an: Forderungsmanagement.LGT.de@linde.com
oder per Fax an: (089) 37000-220
Sobald uns diese Zuzahlungsbefreiung vorliegt, werden für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr an Sie berechnet.
Achtung: Sofern die Zuzahlungsbefreiung zu spät bei uns eingeht und bereits Zuzahlungsrechnungen entstanden sind, müssen diese von Ihnen gegenüber uns beglichen werden. Diese Rechnungen reichen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung ein und Sie erhalten die Rückerstattung von Ihrer Krankenversicherung.
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